PASSIVMITGLIED
Die SGBK kennt zwei Formen der Passivmitgliedschaft.
Gönnermitglied werden können Personen oder Institutionen, welche die SGBK Schweiz ideell und finanziell unterstützen. Die Höhe des jährlich zu entrichtenden Beitrages ist über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren frei wählbar, bei einem Mindestbeitrag von 150 Franken.
- einen Mitgliederausweis, der Ihnen teilweise ermässigte Eintritte in Museen gewährt (siehe Vergünstigungen),
- Einladungen zu den von der SGBK organisierten Ausstellungen,
- die Erlaubnis, als Gast an der Generalversammlung der SGBK teilzunehmen.
Antragsformular Gönnermitgliedschaft
Die Fördermitgliedschaft
Fördermitglied werden kann jede natürliche oder juristische Person, welche die Gesellschaft finanziell und ideell unterstützt.
Wer sich einer Sektion besonders verbunden fühlt und zur Förderung der regionalen Kunstszene beitragen möchte, kann Fördermitglied dieser Sektion werden. Die Höhe des Beitrages ist frei wählbar, ausgehend von einem Mindestbeitrag von
150 Franken.
- einen Mitgliederausweis, der Ihnen teilweise ermässigte Eintritte in Museen gewährt (siehe Vergünstigungen),
- Einladungen zu Anlässen für Förderinnen und Förderer,
- die Erlaubnis, als Gast an der Jahresversammlung der Sektion teilzunehmen.