Soziale Sicherheit
Für Aktivmitglieder besteht die Stiftung Taggeldkasse bildende Künstler*innen. Der Zweck dieser Einrichtung ist der Betrieb der Taggeldversicherung zugunsten bildender Künstler*innen. Massgebend dabei ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sowie das Reglement der Taggeldkasse. Diese und weitere Informationen finden Sie unter https://www.uf-tgk.ch.
Desgleichen gibt es für Aktivmitglieder einen Unterstützungsfonds. Der Zweck dieser Einrichtung liegt darin, Künstler*innen oder ihren Hinterbliebenen bei unverschuldeter ökonomischer Notlage eine finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Die Finanzierung des Unterstützungsfonds erfolgt in der Hauptsache durch Pflichtabgaben und Spenden.
Weitere Informationen über den Unterstützungsfonds finden Sie im Reglement unter https://www.uf-tgk.ch.
Eine gewählte Vertreterin der SGBK mit Einsitz im Stiftungsrat der Taggeldkasse und des Unterstützungsfonds Bildender Künstler*innen vertritt die Anliegen der SGBK Schweiz.
Weitere Organisationen zugunsten Künstler*innen im Sozialbereich sind:
- die Suisseculture Sociale. Neben Beratung bietet diese auch einen Sozialfonds für Künstlerinnen und Künstler in Notlage an, siehe http://www.suisseculturesociale.ch,
- die Nothilfe für Kulturschaffende ab dem 40. Altersjahr, http://www.forbergstiftung.org,
der Kulturfonds (ehemals Stiftung Pro Arte und Gleyre-Stiftung), betreut vom Bundesamt für Kultur. Dieser hat künstlerischen und sozialen Charakter und dient dem Zweck der Unterstützung und der Förderung schweizerischer*, professioneller bildender Künstlerinnen und Künstler in finanziell schwierigen Situationen.
* Personen die entweder die schweizerische Nationalität besitzen, sich seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz aufhalten oder mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind, siehe unter https://www.bak.admin.ch.